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Ob für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: für beide Seiten stellen sich durch einen Arbeitsvertrag die Weichen für das zukünftige Arbeitsverhältnis.
Um Komplikationen vorzubeugen, ist es daher schon im Vorfeld eines Vertragsabschlusses ratsam, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt für die Beendigung von Arbeitsverträgen – sei es durch Aufhebung oder Kündigung: ohne fachanwaltliche Vertretung laufen Sie stets Gefahr, Ihre Rechte nicht vollständig in Anspruch genommen zu haben.
Dies gilt insbesondere für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
In diesen Fällen steht Ihnen unser langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herr Rechtsanwalt Harald Götting ebenso zur Seite, wie zu Eingruppierungsfragen, Tarifverträgen, Fragen zu Betriebsvereinbarungen und betrieblicher Altersversorgung, sowie zu Betriebsübergängen und Sozialplänen.
Sekretariat
Gerne bearbeiten wir Ihre Anfragen zum Arbeitsrecht und bereiten Ihre Unterlagen für Herrn Rechtsanwalt Harald Götting vor. Die freundlichen Stimmen am Telefon sind Frau Mandy Möcker und Frau Simone Gillner.