Erbrecht

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Das Erbrecht gewinnt im alltäglichen Leben eine immer größere Bedeutung. Angesichts ständig wachsender Vermögenswerte und gesellschaftlicher Veränderungen sind bereits lebzeitige, aber auch Verfügungen von Todes wegen im Interesse der Erben unerlässlich geworden. Allein aus steuerlichen Gründen sind z.B. Übertragungen von Immobilienvermögen auf Angehörige noch zu Lebzeiten des Erblassers von großer Bedeutung.

Aber auch um Rechtsstreitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor Abfassung eines Testaments fachanwaltliche Beratung einzuholen. Hier steht Ihnen Herr Notar und Rechtsanwalt Wilfried Pferdehirt, der zugleich Fachanwalt für Erbrecht ist, beratend zur Seite.

In seiner Funktion als Notar bereitet er nach umfangreicher Beratung auf Sie zugeschnittene Verträge und Testamente vor und beurkundet sie. Selbstverständlich vertritt er sie auch bei Erbrechtsstreitigkeiten vor allen Gerichten (ausgenommen beim Bundesgerichtshof).

Haben Sie schon an eine Vorsorgevollmacht gedacht? Wer vertritt Sie in welchem Umfang, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können? Auch hier ist fachanwaltliche Beratung geboten, um Überraschungen zu vermeiden!

Wilfried Pferdehirt
Notar und Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Testamentsvollstrecker (AGT)

Sekretariat

Gerne bearbeiten wir Ihre Anfragen zum Erbrecht und bereiten Ihre Unterlagen für Herrn Notar und Rechtsanwalt Wilfried Pferdehirt vor. Die freundliche Stimme am Telefon ist Frau Mandy Möcker.

Mandy Möcker
0441 - 92 39 6 0
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