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„Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler!“ Diese Tatsache betrifft leider auch Ärzte und ärztliches Personal. Bundesweit werden jährlich ca. 12.000 Behandlungsfehler gemeldet, wovon etwa jeder vierte Vorwurf berechtigt ist. Ob das im Bauchraum vergessene OP-Besteck, das bei einer Operation verwechselte Knie oder eine falsche Therapie – stets ist der Patient bei einer Falschbehandlung der Leidtragende und begehrt zu Recht eine Entschädigung.
Aber wie verhält man sich, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“?
Hier ist eine fachkompetente Beratung, sei es im außergerichtlichen Schlichtungsverfahren oder prozessbegleitend, unabdingbar. Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Heiner Tholen beschäftigt sich seit mehreren Jahren eindringlich mit diesen komplexen Themen und ist als Fachanwalt für Medizinrecht stets mit der aktuellen Rechtslage vertraut.
Er berät zudem Ärzte in Bezug auf die Gestaltung von Praxisverträgen, sowie den Erwerb, Übernahme und Veräußerung von Praxen.
Sekretariat
Gerne bearbeiten wir Ihre Anfragen zum Medizinrecht und bereiten Ihre Unterlagen für Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Heiner Tholen vor. Die freundlichen Stimmen am Telefon sind Frau Mandy Möcker und Frau Simone Gillner.