Direktdurchwahl zu unserer Kanzlei :
Natürlich umfassen unsere Gesetze weitaus mehr Rechtsgebiete, als die vorgenannten: ob Streitigkeiten aus Kauf- oder Werkvertrag, Reise, Grundstücks- oder Nachbarschaftsrecht, Herausgabe- oder Schadensersatzansprüche – die Aufzählung aller in Betracht kommenden Rechtsgebiete, die alltäglich das Miteinander unter uns regeln, kann an dieser Stelle nicht abschließend sein.
Dennoch: durch unser Wissen und unsere Erfahrung werden wir Ihnen in nahezu allen Belangen behilflich sein können. Rechtsgebiete, die wir nicht beherrschen -und dies ist eine unserer vorrangigen Prinzipien- bearbeiten wir auch nicht. In diesen Fällen verweisen wir an eine(n) kompetente(n) Kollegen oder Kollegin.