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Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Direktdurchwahl zu unserer Kanzlei :

Für eine optimale rechtliche und steuerliche Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge müssen erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Lösungsmöglichkeiten in Einklang gebracht werden. Aus einer Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die der erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche „Baukasten" beinhaltet, muss diejenige Lösung entwickelt werden, die den Interessen des Mandanten und seiner Familie am besten entspricht. Hierzu bedarf es eines intensiven, vertrauensvollen Austauschs zwischen dem Mandanten und seinem rechtlichen Berater.

Individuelle Gestaltungen können helfen, die Schwächen der gängigen Übertragungsmöglichkeiten auszugleichen.

Werden beispielsweise einzelne Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, führt dies zu verschiedenen Einschränkungen. Zwar sind die Eltern weiter zur Nutzung berechtigt, wenn sie sich, wie üblich, von ihren Kindern ein Nießbrauchsrecht an den Immobilien einräumen lassen. Allerdings können sie dann nicht mehr selbst über die betreffenden Immobilien verfügen, weil die Kinder nunmehr Eigentümer sind.

Alternativ können die Eltern ihre Immobilien vor der Übertragung in eine Familiengesellschaft (auch „Familienpool" genannt) einbringen. Anschließend übertragen sie nicht einzelne Immobilien, sondern Anteile am Familienpool auf ihre Kinder. Derartige Familienpools eignen sich sowohl für Immobilien, die im Privatvermögen gehalten werden, als auch für Immobilien im Betriebsvermögen.

Für die Unternehmensnachfolge bieten auch Stiftungen interessante Gestaltungsoptionen, um sowohl den Interessen der abgebenden Generation als auch den Interessen der kommenden Generation, die selbst nicht in der Unternehmensleitung mitarbeiten können oder wollen, Rechnung zu tragen.

Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Karl Heinz Haunhorst, zugleich Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht, beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit diesen Gestaltungsmöglichkeiten und berät Sie kompetent und umfassend.

Dr. Karl Heinz Haunhorst
Dr. Karl Heinz Haunhorst
Notar und Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

In Bürogemeinschaft

Sekretariat

Gerne bearbeiten wir Ihre Anfragen zur Unternehmensnachfolge und bereiten Ihre Unterlagen für Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Karl Heinz Haunhorst vor. Die freundlichen Stimmen am Telefon sind Frau Mandy Möcker und Frau Simone Gillner.

Mandy Möcker
0441 - 92 39 6 0
Simone Gillner
0441 - 92 39 6 19
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