Direktdurchwahl zu dem Notarsekretariat :
Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, wie z.B. Grundstückskaufverträge, Erb- und Eheverträge sowie Regelungen im Gesellschaftsrecht bedarf zwingend notarieller Beurkundung! Aber auch diejenigen Rechtsgeschäfte, für die der Gesetzgeber keine Beurkundung vorsieht, wie z.B. Testamente, Vorsorgevollmachten etc. sollten aus Gründen der Rechtssicherheit von einem Notar begleitet, vorbereitet und beurkundet werden.
Unser Notariat wird durch Herrn Rechtsanwalt und Notar Wilfried Pferdehirt geführt, der nicht nur durch seine qualifizierte Ausbildung (Fachanwalt für Erb- sowie Familienrecht), sondern auch durch seine jahrelange Erfahrung im Grundstücks-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht eine optimale und den jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Vertragsgestaltung gewährleisten kann.
Notarfachangestellte
Ihm zur Seite stehen die erfahrenen Notarfachangestellten Frau Sonja Tempel, Frau Bianca Graw-Kapels und Mandy Möcker, die den ersten persönlichen, telefonischen oder elektronischen Kontakt zu den Mandanten aufnehmen, Empfehlungen erteilen und die Verträge entwerfen. Die Feinabstimmung und Beratung erfolgt dann durch den Notar.